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Rechtsprechung
   BVerwG, 30.08.2023 - 2 B 44.22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,27466
BVerwG, 30.08.2023 - 2 B 44.22 (https://dejure.org/2023,27466)
BVerwG, Entscheidung vom 30.08.2023 - 2 B 44.22 (https://dejure.org/2023,27466)
BVerwG, Entscheidung vom 30. August 2023 - 2 B 44.22 (https://dejure.org/2023,27466)
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Volltextveröffentlichungen (7)

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 28.01.2020 - 2 B 15.19

    Verfahrensfehlerhafte Wahrunterstellung einer Beweistatsache

    Auszug aus BVerwG, 30.08.2023 - 2 B 44.22
    Dieses erste Berufungsurteil hat das Bundesverwaltungsgericht mit Beschluss vom 28. Januar 2020 - 2 B 15.19 - (Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 3 VwGO Nr. 87) wegen Verstoßes gegen den Überzeugungsgrundsatz aufgehoben; die Sache wurde zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an das Oberverwaltungsgericht zurückverwiesen.

    a) Gemessen daran greift die Rüge der Beschwerde nicht durch, das Berufungsgericht habe gegen den Überzeugungsgrundsatz verstoßen, weil es aus dem Umstand der verzögerten Benennung von Entlastungszeugen entgegen einem im Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. Januar 2020 - 2 B 15.19 - (Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 3 VwGO Nr. 87 Rn. 27) aufgestellten Beweisgrundsatz widerstreitende Schlussfolgerungen gezogen habe.

    Mit dem Hinweis im Beschluss vom 28. Januar 2020 - 2 B 15.19 - (Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 3 VwGO Nr. 87 Rn. 27) hat der Senat keinen Rechtssatz des Inhalts gebildet, es stelle einen allgemeinen Beweisgrundsatz dar, dass die verzögerte Benennung von Entlastungszeugen in der Regel ein für die Täterschaft sprechendes Indiz sei.

    Sie verbietet nicht, aus diesem Sachverhalt unter Beachtung des Überzeugungsgrundsatzes bestimmte, andere Schlüsse zu ziehen, solange die als wahr unterstellten Tatsachen zugrunde gelegt werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. Januar 2020 - 2 B 15.19 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 3 VwGO Nr. 87 Rn. 21 m. w. N.).

  • BVerwG, 03.05.2007 - 2 C 30.05

    Disziplinarbefugnis der Verwaltungsgerichte; Zugriffsdelikt;

    Auszug aus BVerwG, 30.08.2023 - 2 B 44.22
    Das Ergebnis der gerichtlichen Beweiswürdigung selbst ist vom Revisionsgericht nur daraufhin nachzuprüfen, ob es gegen Logik (Denkgesetze) und Naturgesetze verstößt oder gedankliche Brüche und Widersprüche enthält (stRspr, vgl. BVerwG, Urteil vom 3. Mai 2007 - 2 C 30.05 - Buchholz 310 § 108 Abs. 1 VwGO Nr. 50 Rn. 16 sowie Beschlüsse vom 23. September 2013 - 2 B 51.13 - juris Rn. 19 und vom 28. März 2017 - 2 B 9.16 - juris Rn. 17).
  • BVerwG, 23.09.2013 - 2 B 51.13

    Verfahrensmangel; Mangel der Disziplinarklageschrift; Heilung; fehlerhafte

    Auszug aus BVerwG, 30.08.2023 - 2 B 44.22
    Das Ergebnis der gerichtlichen Beweiswürdigung selbst ist vom Revisionsgericht nur daraufhin nachzuprüfen, ob es gegen Logik (Denkgesetze) und Naturgesetze verstößt oder gedankliche Brüche und Widersprüche enthält (stRspr, vgl. BVerwG, Urteil vom 3. Mai 2007 - 2 C 30.05 - Buchholz 310 § 108 Abs. 1 VwGO Nr. 50 Rn. 16 sowie Beschlüsse vom 23. September 2013 - 2 B 51.13 - juris Rn. 19 und vom 28. März 2017 - 2 B 9.16 - juris Rn. 17).
  • BVerwG, 08.06.2017 - 2 B 5.17

    Entfernung eines Beamten aus dem Beamtenverhältnis; Aussprache der Maßnahme unter

    Auszug aus BVerwG, 30.08.2023 - 2 B 44.22
    Ein Verstoß gegen den Überzeugungsgrundsatz hat jedoch dann den Charakter eines Verfahrensfehlers, wenn das Tatsachengericht allgemeine Sachverhalts- und Beweiswürdigungsgrundsätze verletzt (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 8. Februar 2017 - 2 B 2.16 - juris Rn. 15 und vom 8. Juni 2017 - 2 B 5.17 - juris Rn. 17).
  • BVerwG, 08.02.2017 - 2 B 2.16

    Maßstäbliche Voraussetzungen eines sogenannten qualifizierten Dienstunfalls

    Auszug aus BVerwG, 30.08.2023 - 2 B 44.22
    Ein Verstoß gegen den Überzeugungsgrundsatz hat jedoch dann den Charakter eines Verfahrensfehlers, wenn das Tatsachengericht allgemeine Sachverhalts- und Beweiswürdigungsgrundsätze verletzt (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 8. Februar 2017 - 2 B 2.16 - juris Rn. 15 und vom 8. Juni 2017 - 2 B 5.17 - juris Rn. 17).
  • BVerwG, 28.03.2017 - 2 B 9.16

    Tragfähige Schlüsse aus falschen Angaben in einem Förderantrag

    Auszug aus BVerwG, 30.08.2023 - 2 B 44.22
    Das Ergebnis der gerichtlichen Beweiswürdigung selbst ist vom Revisionsgericht nur daraufhin nachzuprüfen, ob es gegen Logik (Denkgesetze) und Naturgesetze verstößt oder gedankliche Brüche und Widersprüche enthält (stRspr, vgl. BVerwG, Urteil vom 3. Mai 2007 - 2 C 30.05 - Buchholz 310 § 108 Abs. 1 VwGO Nr. 50 Rn. 16 sowie Beschlüsse vom 23. September 2013 - 2 B 51.13 - juris Rn. 19 und vom 28. März 2017 - 2 B 9.16 - juris Rn. 17).
  • BVerwG, 13.12.2023 - 2 B 8.23
    Ein Verstoß gegen den Überzeugungsgrundsatz hat jedoch dann den Charakter eines Verfahrensfehlers, wenn das Tatsachengericht allgemeine Sachverhalts- und Beweiswürdigungsgrundsätze verletzt (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 8. Februar 2017 - 2 B 2.16 - juris Rn. 15, vom 8. Juni 2017 - 2 B 5.17 - juris Rn. 17 und vom 30. August 2023 - 2 B 44.22 - juris Rn. 6).

    Das Ergebnis der gerichtlichen Beweiswürdigung selbst ist vom Revisionsgericht nur daraufhin nachzuprüfen, ob es gegen Logik (Denkgesetze) und Naturgesetze verstößt oder gedankliche Brüche und Widersprüche enthält (stRspr, vgl. BVerwG, Urteil vom 3. Mai 2007 - 2 C 30.05 - Buchholz 310 § 108 Abs. 1 VwGO Nr. 50 Rn. 16; Beschlüsse vom 23. September 2013 - 2 B 51.13 - juris Rn. 19, vom 28. März 2017 - 2 B 9.16 - juris Rn. 17 und vom 30. August 2023 - 2 B 44.22 - juris Rn. 6).

  • BVerwG, 23.01.2024 - 2 B 25.23
    Das Ergebnis der gerichtlichen Beweiswürdigung selbst ist vom Revisionsgericht nur daraufhin nachzuprüfen, ob es gegen Logik (Denkgesetze) und Naturgesetze verstößt oder gedankliche Brüche und Widersprüche enthält (stRspr, vgl. BVerwG, Urteil vom 3. Mai 2007 - 2 C 30.05 - Buchholz 310 § 108 Abs. 1 VwGO Nr. 50 Rn. 16 sowie Beschlüsse vom 23. September 2013 - 2 B 51.13 - juris Rn. 19, vom 28. März 2017 - 2 B 9.16 - juris Rn. 17 und vom 30. August 2023 - 2 B 44.22 - juris Rn. 6).
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Rechtsprechung
   OVG Bremen, 29.03.2022 - 2 B 44/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,8580
OVG Bremen, 29.03.2022 - 2 B 44/22 (https://dejure.org/2022,8580)
OVG Bremen, Entscheidung vom 29.03.2022 - 2 B 44/22 (https://dejure.org/2022,8580)
OVG Bremen, Entscheidung vom 29. März 2022 - 2 B 44/22 (https://dejure.org/2022,8580)
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Volltextveröffentlichung

  • rechtsportal.de

    Verhältnismäßigkeit eines in Deutschland geborenen assoziationsberechtigten türkischen Staatsangehörigen wegen der erheblichen Gefahr der erneuten Begehung von gewerbsmäßigen und bandenmäßigen Betrugs; Einstweiliger Rechtsschutz gegen die Ausweisung eines türkischen ...

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (19)

  • OVG Bremen, 15.12.2021 - 2 LB 379/21

    Ausweisung eines in Deutschland geborenen assoziationsberechtigten türkischen

    Auszug aus OVG Bremen, 29.03.2022 - 2 B 44/22
    Aus dem Vorstehenden folgt zugleich, dass die Straftaten, deren künftige Begehung durch den Antragsteller droht, die Mindestschwelle eines sehr gewichtigen Ausweisungsgrundes erreichen, wie sie der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte für die Rechtmäßigkeit der Ausweisung eines Ausländers, der - wie der Antragsteller - den größten Teil oder gar die Gesamtheit seiner Kindheit und Jugend rechtmäßig im Aufenthaltsstaat verbracht hat, fordert (vgl. EGMR , Urt. v. 13.10.2011, - 41548/06 -, Trabelsi ./. Deutschland, EuGRZ 2012, 11 [15 f. - Rn. 55]; Urt. v. 23.06.2008, - 1638/03, Maslov ./. Österreich, Rn. 75 https://hudoc.echr.coe.int/eng#{"itemid":["001-87156"]}; Urt. v. 08.12.2020 - 59006/18 -, M.M. ./. Schweiz, Ziff. 52, 55, 57 https://hudoc.echr.coe.int/eng#{"itemid":["001-206358"]}; vgl. dazu ausführlich OVG Bremen, Urt. v. 15.12.2021 - 2 LB 379/21, juris Rn. 44 ff.).

    Bei der Prüfung, ob eine Ausweisung in einer demokratischen Gesellschaft notwendig und verhältnismäßig ist, sind nach der ständigen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte folgende Kriterien zu berücksichtigen: Die Art und Schwere der begangenen Straftat; die seither vergangene Zeit und das Verhalten des Ausländers seit der Tat; die familiäre Situation; ob ein Partner bei der Begründung der Beziehung Kenntnis von der Straftat hatte; das Interesse und das Wohl eventueller Kinder, insbesondere deren Alter; der Umfang der Schwierigkeiten, auf die die Kinder oder der Partner im Heimatland des Ausländers treffen würden; die Staatsangehörigkeit aller Beteiligten; die Dauer des Aufenthalts des Ausländers im Aufenthaltsstaat; die Intensität der sozialen, kulturellen und familiären Bindungen des Ausländers zum Gastland und zum Bestimmungsland (vgl. EGMR ( GK ), Urt. v. 18.10.2006 - 46410/99 -, Üner ./. NL, NVwZ 2007, 1279 [1281 - Rn. 57 f.]; OVG Bremen, Urt. v. 15.12.2021 - 2 LB 379/21, juris Rn. 39).

    Sie ist nicht bei allen Personen, die zu dieser Gruppe zählen, stets dieselbe (OVG Bremen, Urt. v. 15.12.2021 - 2 LB 379/21, juris Rn. 48 f.).

  • EGMR, 24.03.2015 - 37074/13

    KERKEZ v. GERMANY

    Auszug aus OVG Bremen, 29.03.2022 - 2 B 44/22
    v. 24.03.2015, - 37074/13, Kerkez ./. Deutschland, EuGRZ 2015, 464 [466 f. - Rn. 29 f., 34 f.] und BVerfG, Beschl. v. 10.08.2007 - 2 BvR 535/06, juris Rn. 29 f.).

    Nur wenn einer der Beteiligten auf die Lebenshilfe des anderen angewiesen ist, erfüllt auch die Beziehung zwischen Eltern und erwachsenen Kindern im Kern die Funktion einer Beistandsgemeinschaft (vgl. BVerfG, Beschl. v. 18.04.1989 - 2 BvR 1169/84, juris Rn. 42, 44; EGMR , Entsch. v. 24.03.2015, - 37074/13, Kerkez ./. Deutschland, EuGRZ 2015, 464 [466 f. - Rn. 24, 33).

  • EGMR, 08.12.2020 - 59006/18

    M.M. c. SUISSE

    Auszug aus OVG Bremen, 29.03.2022 - 2 B 44/22
    Aus dem Vorstehenden folgt zugleich, dass die Straftaten, deren künftige Begehung durch den Antragsteller droht, die Mindestschwelle eines sehr gewichtigen Ausweisungsgrundes erreichen, wie sie der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte für die Rechtmäßigkeit der Ausweisung eines Ausländers, der - wie der Antragsteller - den größten Teil oder gar die Gesamtheit seiner Kindheit und Jugend rechtmäßig im Aufenthaltsstaat verbracht hat, fordert (vgl. EGMR , Urt. v. 13.10.2011, - 41548/06 -, Trabelsi ./. Deutschland, EuGRZ 2012, 11 [15 f. - Rn. 55]; Urt. v. 23.06.2008, - 1638/03, Maslov ./. Österreich, Rn. 75 https://hudoc.echr.coe.int/eng#{"itemid":["001-87156"]}; Urt. v. 08.12.2020 - 59006/18 -, M.M. ./. Schweiz, Ziff. 52, 55, 57 https://hudoc.echr.coe.int/eng#{"itemid":["001-206358"]}; vgl. dazu ausführlich OVG Bremen, Urt. v. 15.12.2021 - 2 LB 379/21, juris Rn. 44 ff.).

    Bei Ausländern, die den größten Teil oder gar die Gesamtheit seiner Kindheit und Jugend rechtmäßig im Aufenthaltsstaat verbracht hat, berücksichtigt der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte nach der Feststellung, dass die Ausweisung wegen des rechtmäßigen Aufwachsens des Ausländers im Gaststaat sehr gewichtiger Gründe bedürfe, bei der weiteren Verhältnismäßigkeitsprüfung, inwiefern über das Aufwachsen und den langen rechtmäßigen Aufenthalt hinaus familiäre, soziale und wirtschaftliche Bindungen zum Gastland vorhanden sind und eine Entwurzelung vom Land der Staatsangehörigkeit vorliegt (vgl. EGMR , Urt. v. 13.10.2011, - 41548/06 -, Trabelsi ./. Deutschland, EuGRZ 2012, 11 [16 f. - Rn. 55]; Urt. v. 08.12.2020 - 59006/18 -, M.M. ./. Schweiz, Ziff. 64 ff., https://hudoc.echr.coe.int/eng#{"itemid":["001-206358"]}; s. auch EGMR , Urt. v. 18.10.2006 - 46410/99, Üner ./. Niederlande, Rn. 61 ff. https://hudoc.echr.coe.int/eng#{"itemid":["001-77540"]}; Entsch.

  • EGMR, 18.10.2006 - 46410/99

    Rechtssache ÜNER gegen die NIEDERLANDE

    Auszug aus OVG Bremen, 29.03.2022 - 2 B 44/22
    Bei der Prüfung, ob eine Ausweisung in einer demokratischen Gesellschaft notwendig und verhältnismäßig ist, sind nach der ständigen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte folgende Kriterien zu berücksichtigen: Die Art und Schwere der begangenen Straftat; die seither vergangene Zeit und das Verhalten des Ausländers seit der Tat; die familiäre Situation; ob ein Partner bei der Begründung der Beziehung Kenntnis von der Straftat hatte; das Interesse und das Wohl eventueller Kinder, insbesondere deren Alter; der Umfang der Schwierigkeiten, auf die die Kinder oder der Partner im Heimatland des Ausländers treffen würden; die Staatsangehörigkeit aller Beteiligten; die Dauer des Aufenthalts des Ausländers im Aufenthaltsstaat; die Intensität der sozialen, kulturellen und familiären Bindungen des Ausländers zum Gastland und zum Bestimmungsland (vgl. EGMR ( GK ), Urt. v. 18.10.2006 - 46410/99 -, Üner ./. NL, NVwZ 2007, 1279 [1281 - Rn. 57 f.]; OVG Bremen, Urt. v. 15.12.2021 - 2 LB 379/21, juris Rn. 39).

    Bei Ausländern, die den größten Teil oder gar die Gesamtheit seiner Kindheit und Jugend rechtmäßig im Aufenthaltsstaat verbracht hat, berücksichtigt der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte nach der Feststellung, dass die Ausweisung wegen des rechtmäßigen Aufwachsens des Ausländers im Gaststaat sehr gewichtiger Gründe bedürfe, bei der weiteren Verhältnismäßigkeitsprüfung, inwiefern über das Aufwachsen und den langen rechtmäßigen Aufenthalt hinaus familiäre, soziale und wirtschaftliche Bindungen zum Gastland vorhanden sind und eine Entwurzelung vom Land der Staatsangehörigkeit vorliegt (vgl. EGMR , Urt. v. 13.10.2011, - 41548/06 -, Trabelsi ./. Deutschland, EuGRZ 2012, 11 [16 f. - Rn. 55]; Urt. v. 08.12.2020 - 59006/18 -, M.M. ./. Schweiz, Ziff. 64 ff., https://hudoc.echr.coe.int/eng#{"itemid":["001-206358"]}; s. auch EGMR , Urt. v. 18.10.2006 - 46410/99, Üner ./. Niederlande, Rn. 61 ff. https://hudoc.echr.coe.int/eng#{"itemid":["001-77540"]}; Entsch.

  • EGMR, 13.10.2011 - 41548/06

    Ausweisung straffälliger "Ausländer": Einmal Strafe ist genug

    Auszug aus OVG Bremen, 29.03.2022 - 2 B 44/22
    Aus dem Vorstehenden folgt zugleich, dass die Straftaten, deren künftige Begehung durch den Antragsteller droht, die Mindestschwelle eines sehr gewichtigen Ausweisungsgrundes erreichen, wie sie der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte für die Rechtmäßigkeit der Ausweisung eines Ausländers, der - wie der Antragsteller - den größten Teil oder gar die Gesamtheit seiner Kindheit und Jugend rechtmäßig im Aufenthaltsstaat verbracht hat, fordert (vgl. EGMR , Urt. v. 13.10.2011, - 41548/06 -, Trabelsi ./. Deutschland, EuGRZ 2012, 11 [15 f. - Rn. 55]; Urt. v. 23.06.2008, - 1638/03, Maslov ./. Österreich, Rn. 75 https://hudoc.echr.coe.int/eng#{"itemid":["001-87156"]}; Urt. v. 08.12.2020 - 59006/18 -, M.M. ./. Schweiz, Ziff. 52, 55, 57 https://hudoc.echr.coe.int/eng#{"itemid":["001-206358"]}; vgl. dazu ausführlich OVG Bremen, Urt. v. 15.12.2021 - 2 LB 379/21, juris Rn. 44 ff.).

    Bei Ausländern, die den größten Teil oder gar die Gesamtheit seiner Kindheit und Jugend rechtmäßig im Aufenthaltsstaat verbracht hat, berücksichtigt der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte nach der Feststellung, dass die Ausweisung wegen des rechtmäßigen Aufwachsens des Ausländers im Gaststaat sehr gewichtiger Gründe bedürfe, bei der weiteren Verhältnismäßigkeitsprüfung, inwiefern über das Aufwachsen und den langen rechtmäßigen Aufenthalt hinaus familiäre, soziale und wirtschaftliche Bindungen zum Gastland vorhanden sind und eine Entwurzelung vom Land der Staatsangehörigkeit vorliegt (vgl. EGMR , Urt. v. 13.10.2011, - 41548/06 -, Trabelsi ./. Deutschland, EuGRZ 2012, 11 [16 f. - Rn. 55]; Urt. v. 08.12.2020 - 59006/18 -, M.M. ./. Schweiz, Ziff. 64 ff., https://hudoc.echr.coe.int/eng#{"itemid":["001-206358"]}; s. auch EGMR , Urt. v. 18.10.2006 - 46410/99, Üner ./. Niederlande, Rn. 61 ff. https://hudoc.echr.coe.int/eng#{"itemid":["001-77540"]}; Entsch.

  • OVG Bremen, 15.11.2019 - 2 B 243/19
    Auszug aus OVG Bremen, 29.03.2022 - 2 B 44/22
    Eigentums- oder Vermögensdelikte, die zu beträchtlichen Schäden für eine Vielzahl von Personen führen oder die gewerbsmäßig begangen werden oder bei denen sonstige erschwerende Umstände vorliegen, gefährden ein Grundinteresse der Gesellschaft schwer (vgl. BVerwG, Urt. v. 02.09.2009 - 1 C 2/09 -, juris Rn. 16; OVG Bremen, Beschl. v. 15.11.2019 - 2 B 243/19, juris Rn. 10).

    Nicht ausreichend ist dagegen die nur "entfernte Möglichkeit" der erneuten Tatbegehung (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 15.11.2019 - 2 B 243/19, juris Rn. 11 m.w.N.; Beschl. v. 10.05.2021 - 2 B 36/21, juris Rn. 7).

  • EuGH, 16.02.2006 - C-502/04

    Torun - Assoziation EWG-Türkei - Freizügigkeit der Arbeitnehmer - Artikel 7

    Auszug aus OVG Bremen, 29.03.2022 - 2 B 44/22
    Durch die verfügte Ausweisung sind nach § 51 Abs. 1 Nr. 5 AufenthG die Niederlassungserlaubnis des Klägers und auch die Aufenthaltsrechte nach Art. 7 ARB 1/80 (vgl. EuGH, Urt. v. 16.02.2006 - C-502/04 -, juris Leitsatz) erloschen; infolgedessen ist der Kläger nach § 50 Abs. 1 AufenthG ausreisepflichtig.
  • BVerfG, 18.04.1989 - 2 BvR 1169/84

    Volljährigenadoption I

    Auszug aus OVG Bremen, 29.03.2022 - 2 B 44/22
    Nur wenn einer der Beteiligten auf die Lebenshilfe des anderen angewiesen ist, erfüllt auch die Beziehung zwischen Eltern und erwachsenen Kindern im Kern die Funktion einer Beistandsgemeinschaft (vgl. BVerfG, Beschl. v. 18.04.1989 - 2 BvR 1169/84, juris Rn. 42, 44; EGMR , Entsch. v. 24.03.2015, - 37074/13, Kerkez ./. Deutschland, EuGRZ 2015, 464 [466 f. - Rn. 24, 33).
  • BVerfG, 10.08.2007 - 2 BvR 535/06

    Verletzung des Rechts auf freie Entfaltung der Persönlichkeit durch

    Auszug aus OVG Bremen, 29.03.2022 - 2 B 44/22
    v. 24.03.2015, - 37074/13, Kerkez ./. Deutschland, EuGRZ 2015, 464 [466 f. - Rn. 29 f., 34 f.] und BVerfG, Beschl. v. 10.08.2007 - 2 BvR 535/06, juris Rn. 29 f.).
  • OVG Bremen, 08.01.2021 - 2 B 235/20

    Gefahrenprognose und Verhältnismäßigkeit bei einer Ausweisung; Duldung wegen

    Auszug aus OVG Bremen, 29.03.2022 - 2 B 44/22
    Bei qualifizierten Eigentumsdelikten sind keine hohen Anforderungen an eine Wiederholungsgefahr zu stellen (OVG Bremen, Beschl. v. 08.01.2021 - 2 B 235/20, juris Rn. 33).
  • BVerwG, 04.10.2012 - 1 C 13.11

    Ausweisung; türkischer Staatsangehöriger; Assoziationsrecht;

  • OVG Bremen, 10.05.2021 - 2 B 36/21

    Ausweisung - assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht; Ausweisung;

  • OVG Bremen, 12.03.2020 - 2 B 19/20

    Zur Ausweisung eines faktischen Inländers - Ausweisung; generalpräventiv;

  • BVerwG, 02.09.2009 - 1 C 2.09

    Assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht, Ausweisung, Ausweisungsschutz,

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.11.2020 - 2 B 1263/20

    Fehlender Standsicherheitsnachweis begründet keine Nachbarrechtsverletzung!

  • OVG Saarland, 27.09.2019 - 1 D 155/19

    Rückübermittlung eines Empfangsbekenntnisses über das elektronische

  • OVG Bremen, 26.09.2019 - 2 B 214/19
  • EGMR, 23.06.2008 - 1638/03

    Maslov ./. Österreich

  • BVerfG, 27.03.2001 - 2 BvR 2211/97

    Verwerfung eines angeblich verspäteten Einspruchs wegen Zweifeln am richtigen

  • BVerwG, 19.09.2022 - 9 B 2.22

    Beweiswirkung eines elektronischen Empfangsbekenntnisses

    Soweit das Oberverwaltungsgericht auf die Beweiskraft eines elektronischen Dokuments nach Maßgabe der § 371a Abs. 1, § 416 ZPO verweist (BA S. 4, LKV 2022, 84; ebenso auch OVG Saarlouis, Beschlüsse vom 27. September 2019 - 1 D 155/19 - NJW 2019, 3664 Rn. 8 und vom 21. Februar 2020 - 2 E 340/19 - NVwZ 2020, 735 Rn. 9; OVG Münster, Beschluss vom 10. November 2020 - 2 B 1263/20 - BauR 2021, 520 ; OVG Bremen, Beschluss vom 29. März 2022 - 2 B 44/22 - juris Rn. 11), sind diese Vorschriften hier allerdings nicht maßgebend, weil es sich bei dem elektronischen Empfangsbekenntnis nicht um ein elektronisches Dokument im Sinne des § 371a Abs. 1 ZPO handelt, das (notwendig) mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen ist (Müller, in: Ory/Weth, jurisPK-ERV Band 2, 1. Aufl. 2020, § 371a ZPO Rn. 26.1; Biallaß, in: Ory/Weth, jurisPK-ERV Band 2, 1. Aufl. 2020, § 174 ZPO Rn. 59, 67; vgl. auch OLG Koblenz, Beschluss vom 13. Januar 2021 - 13 UF 578/20 - NJOZ 2021, 1437 Rn. 13).

    Wie dieses erbringt auch das von einem Rechtsanwalt elektronisch abgegebene Empfangsbekenntnis den vollen Beweis für die Entgegennahme des Dokuments als zugestellt und für den Zeitpunkt dieser Entgegennahme (vgl. nur OVG Saarlouis, Beschlüsse vom 27. September 2019 - 1 D 155/19 - NJW 2019, 3664 Rn. 8 und vom 21. Februar 2020 - 2 E 340/19 - NVwZ 2020, 735 Rn. 9; OVG Münster, Beschluss vom 10. November 2020 - 2 B 1263/20 - BauR 2021, 520 ; OVG Bremen, Beschluss vom 29. März 2022 - 2 B 44/22 - juris Rn. 11; Marsch/Laas, in: Ory/Weth, jurisPK-ERV Band 3, 1. Aufl. 2020, § 56 VwGO Rn. 26; Schultzky, in: Zöller, ZPO, 34. Aufl. 2022, § 173 Rn. 18; Kremer, MDR 2022, 80 f.).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 25.10.2023 - 11 B 19.20

    Ausweisung Assoziationsberechtigter bei wiederholter leichter Kriminalität;

    Sie ist nicht bei allen Personen, die zu dieser Gruppe zählen, stets dieselbe (so auch OVG Bremen, Beschluss vom 29. März 2022 - 2 B 44/22 - juris, Rn. 26 ff.; OVG Bremen Urteil vom 15. Dezember 2021 - 2 LB 379/21 - juris, Rn. 48 f.).
  • OVG Bremen, 01.09.2022 - 2 B 108/22

    Ausweisung; Bewährungsversager; Erstverbüßer; Gewichtiger Ausweisungsgrund;

    Nicht ausreichend ist dagegen die nur "entfernte Möglichkeit" der erneuten Tatbegehung (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 15.11.2019 - 2 B 243/19, juris Rn. 11; Beschl. v. 23.03.2022 - 2 B 44/22, juris Rn. 20).
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Rechtsprechung
   OVG Saarland, 16.03.2022 - 2 B 44/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,5675
OVG Saarland, 16.03.2022 - 2 B 44/22 (https://dejure.org/2022,5675)
OVG Saarland, Entscheidung vom 16.03.2022 - 2 B 44/22 (https://dejure.org/2022,5675)
OVG Saarland, Entscheidung vom 16. März 2022 - 2 B 44/22 (https://dejure.org/2022,5675)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • milo.bamf.de

    AsylG, § 80
    Serbien: Beschwerde mangels Statthaftigkeit und Rechtsschutzbedürfnis unzulässig

  • rechtsportal.de

    AufenthG § 60 Abs. 5 ; AufenthG § 60 Abs. 7 S. 1
    Geltendmachung von Abschiebungsverboten im Asylrechtsstreit hinsichtlich Beschwerdeausschlusses; Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft eines serbischen Staatsangehörigen mit Volkszugehörigkeit der Roma

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OVG Bremen, 09.02.2021 - 1 B 44/21
    Auszug aus OVG Saarland, 16.03.2022 - 2 B 44/22
    [Vgl. OVG Bremen, Beschluss vom 9.2.2021 - 1 B 44/21 -, juris; sowie Bergmann in: Bergmann/Dienelt, Ausländerrecht, Kommentar, 13. Aufl. 2020, § 80 AsylG Rdnr. 4] Maßgeblich für die umfassende Einordnung als asylrechtliche Streitigkeit ist, dass das gesamte Verfahren der Aufenthaltsbeendigung eines abgelehnten Asylbewerbers aus für das gerichtliche Beschwerdeverfahren allein maßgeblicher prozessualer Sicht als funktionelle Einheit aufzufassen ist, welches mit der negativen Entscheidung des Bundesamts über den Asylantrag und das Vorliegen von Abschiebungsverbote nach § 60 Abs. 5 und 7 Satz 1 AufenthG sowie dem Erlass einer Abschiebungsandrohung eingeleitet und im Falle einer nicht freiwilligen Ausreise mit dessen Abschiebung beendet wird.

    [Vgl. dazu (ablehnend) VGH Kassel, Beschluss vom 17.10.2019 - 4 B 1953/19 -, juris; OVG Bremen, Beschluss vom 9.2.2021 - 1 B 44/21 -, juris; sowie Redeker in: Decker/Bader/Kothe, Migrations- und Integrationsrecht, Kommentar, 2. Aufl. 2021, § 80 AsylG Rdnr. 4 f. (jeweils m.w.N.)] In dem der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zugrunde liegenden Fall hatten die Kläger nach erfolglosem Abschluss des Asylverfahrens die Erteilung von Aufenthaltsbefugnissen beantragt, was von der Ausländerbehörde abgelehnt worden war.

  • VGH Hessen, 17.10.2019 - 4 B 1953/19

    Beschwerdeausschluss im Asylverfahren

    Auszug aus OVG Saarland, 16.03.2022 - 2 B 44/22
    [Vgl. VGH Kassel, Beschluss vom 17.10.2019 - 4 B 1953/19 -, juris] Soweit die Antragsteller geltend machen, in ihrem Fall sei eine Beschwerdemöglichkeit gegeben, weil es nicht mehr um eine asylrechtliche Angelegenheit gehe, sondern ausschließlich um Fragen nach dem Freizügigkeitsgesetz, kann dem nicht gefolgt werden.

    [Vgl. dazu (ablehnend) VGH Kassel, Beschluss vom 17.10.2019 - 4 B 1953/19 -, juris; OVG Bremen, Beschluss vom 9.2.2021 - 1 B 44/21 -, juris; sowie Redeker in: Decker/Bader/Kothe, Migrations- und Integrationsrecht, Kommentar, 2. Aufl. 2021, § 80 AsylG Rdnr. 4 f. (jeweils m.w.N.)] In dem der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zugrunde liegenden Fall hatten die Kläger nach erfolglosem Abschluss des Asylverfahrens die Erteilung von Aufenthaltsbefugnissen beantragt, was von der Ausländerbehörde abgelehnt worden war.

  • BVerwG, 25.09.1997 - 1 C 6.97

    Klagen erfolgloser Asylbewerber auf Duldung oder Aufenthaltsbefugnis begründen

    Auszug aus OVG Saarland, 16.03.2022 - 2 B 44/22
    Dieses Vorbringen geht auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts [BVerwG, Urteil vom 25.9.1997 - 1 C 6.97 -, juris] zurück, aus dem die in der obergerichtlichen Rechtsprechung umstrittene Ansicht hervorgegangen ist, dass der Gesetzgeber eine strikte Trennung der Prüfung asylrechtlich bzw. ausländerrechtlich begründeter Abschiebungshindernisse vorgenommen habe und die Ausländerbehörde nach Abschluss des Asylverfahrens eigenverantwortlich über das Vorliegen entsprechender Duldungsgründe entscheide, weshalb die Entscheidung über die Erteilung einer Duldung ihre Grundlage im Aufenthaltsgesetz finde.
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